B,  BE und BF17

KLASSE B

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder,mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen, außer dem Führersitz. Ebenfalls dürfen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 750 kg mitgeführt werden.

In Klasse B sind die Klassen AM und L eingeschlossen


 

KLASSE BE

Voraussetzung ist der Besitz der Klasse B

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit mehr als 750kg zulässiger Gesamtmasse bestehen und die als Kombination nicht unter die Klasse B fallen


 

BF 17 

Begleitendes Fahren ab 17 Jahren. Mit der Ausbildung kannst Du bereits 6 Monate vor Deinem 17. Geburtstag beginnen


Was bedeutet das für Dich?


Bis zu Deinem 18. Geburtstag fährst Du in Begleitung mit einer oder mehrerer bestimmter Begleitpersonen. Die Begleitperson muß folgende Voraussetzungen erfüllen:

 

       - sie muß mindestens 30 Jahre alt sein

       - sie muß seit 5 Jahren im Besitz einer

         gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein

       - sie darf zum Zeitpunkt der Erteilung

         der Prüfbescheinigung nicht mit als 1

         Punkt im Verkehrszentralregister be-

         lastet sein


 

 

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Dir/Deinen Eltern natürlich jederzeit zu Verfügung