| B, BE und BF17KLASSE B Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder,mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen, außer dem Führersitz. Ebenfalls dürfen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 750 kg mitgeführt werden. In Klasse B sind die Klassen AM und L eingeschlossen
KLASSE BE Voraussetzung ist der Besitz der Klasse B Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit mehr als 750kg zulässiger Gesamtmasse bestehen und die als Kombination nicht unter die Klasse B fallen
BF 17 Begleitendes Fahren ab 17 Jahren. Mit der Ausbildung kannst Du bereits 6 Monate vor Deinem 17. Geburtstag beginnen
- sie muß mindestens 30 Jahre alt sein - sie muß seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein - sie darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mit als 1 Punkt im Verkehrszentralregister be- lastet sein
Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Dir/Deinen Eltern natürlich jederzeit zu Verfügung
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